Lieber Kunde,

die EU hat mit der neuen delegierten Verordnung (EU) 2024/3085 die Regelungen für den Einsatz von Gummi Arabicum geändert. Dies betrifft sowohl Produkte, die aus Gummi Arabicum bestehen, als auch Mischprodukte, in denen es enthalten ist.

Die neuen Höchstgrenzen traten am 29. Dezember 2024 in Kraft und unterscheiden sich je nach Weinkategorie:

✔ Gespritete Weine (z. B. Port, Sherry, Madeira)

✔ Gewöhnliche Weine

 

Detaillierte Informationen zu den neuen Höchstwerten sowie deren Auswirkungen auf Produkte aus der Enartis-Range entnehmen Sie bitte dem Anhang. Vorsicht beim Einsatz von mehreren Gummihältigen Produkten, damit die Höchstgrenze nicht überschritten wird.

Hier finden Sie die Übersicht, welche Produkte von uns in diese regelung fallen: Gomma_EN

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.